Erste Hilfe Seminare 

nach § 26, DGUV Vorschrift 1

Erste Hilfe Seminare - Ersthelfende im Betrieb


Betriebliche Ersthelfer nach § 26, DGUV Vorschrift 1

Jeder Betrieb ab 2 Mitarbeitern muss die sicherheitsrelevanten Auflagen der Berufsgenossenschaft erfüllen. Dazu gehören alle notwendigen sachlichen, organisatorischen und personellen Mittel zur Erstversorgung der Mitarbeiter im Notfall zu schaffen und den reibungslosen Ablauf der Versorgung und der Rettungskette sicherzustellen.

Die DGUV verpflichtet daher alle Unternehmen, die mindestens 2 Arbeitnehmer beschäftigen, einen Ersthelfer im Betrieb bereitzustellen.
  • Der Ersthelfende muss in Erster Hilfe ausgebildet sein.
  • Die Qualifikation wird durch den Besuch eines Erste-Hilfe-Lehrgangs mit neun Unterrichtseinheiten erreicht.
  • Die Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden.
Wichtig!
Betriebe müssen eine ausreichende Anzahl an Ersthelfenden bereitstellen und dafür sorgen, dass jederzeit genügend Ersthelfer im Betrieb anwesend sind. Auch bei weniger als 20 Mitarbeitern sollte mehr als ein Mitarbeiter zum betrieblichen Ersthelfer ausgebildet werden. So ist gewährleistet, dass bei Krankheit, Urlaub oder Kündigung die Vorgaben erfüllt werden können.


Was muss der Ersthelfer können?

Ersthelfer im Betrieb sind Mitarbeiter, die bei einem Arbeitsunfall die Erste Hilfe sicherstellen. Sie sollen die Versorgung von Verletzten übernehmen können, bis der Rettungsdienst eintrifft. Sie müssen z.B. auch in der Lage sein, Vitalfunktionen zu prüfen und einen Menschen wiederzubeleben.

AED im Rahmen der betrieblichen Erste Hilfe

Wenn Automatisierte externe Defibrillatoren  - AED im Unternehmen vorhanden sind, müssen betriebliche Ersthelfer und das medizinische Personal in der Anwendung des AED qualifiziert sein. 

Laut DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" müssen diese Personen in angemessenen Zeitabständen,  jedoch mindestens einmal jährlich, zum sicheren Umgang mit dem AED unterwiesen werden.

Es ist sinnvoll, die Unterweisung im Anschluss an eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder Erste-Hilfe Fortbildung, durchzuführen. Die AED-Anwendung baut auf den grundlegenden Kenntnissen zur Defibrillation aus der Erste Hilfe-Aus- und Fortbildung auf.
Grundlehrgang Ersthelfer nach § 26, DGUV Vorschrift 1
Seminar:
Grundlehrgang Ersthelfer
Beschreibung:
Vermittlung von lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen, die bei einem Notfall ergriffen werden müssen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien.
Zielgruppe:
  • Mitarbeiter, die zukünftig Ersthelferfunktionen im Betrieb übernehmen sollen
  • Alle anderen Personenkreise, die mit Aufgaben zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit im Betrieb betraut sind
Lernziele:
Die Teilnehmenden können, nach Abschluss des Lehrgangs, grundsätzliche Maßnahmen in Notfallsituationen nach geltenden Standards systematisch anwenden.
Inhalte:
Die Seminarinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DGUV für die Erste-Hilfe-Ausbildung

Auszug:
  • Ablauf der Rettungskette/ Handlungsbereitschaft im Notfall
  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettungen
  • Prüfung der Vitalfunktionen / der Atmung und des Kreislaufs / Wundversorgung/ Schock
  • Bewusstseinsstörungen / Bewusstlosigkeit
  • Kopf-, Knochen- und Gelenkverletzungen
  • Verbrennungen / Erfrierungen / Hitzeerschöpfung / Hitzschlag / Vergiftungen / Verätzungen
  • Krampfanfall / Herzinfarkt / Schlaganfall / Asthma
  • Benutzung AED (automatischer externer Defibrillator)
Hier finden Sie die Detailübersicht der Inhalte –

https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/revision.pdf

Nach Absprache können die Seminarinhalte um betriebsspezifische Themen ergänzt werden.
Schulungsunterlagen:
Die Teilnehmenden erhalten Handbuch mit der Zusammenfassung der Erste-Hilfe-Maßnahmen.
Termine:
Nach Vereinbarung
Ort:
An unseren Standorten oder standortunabhängig als Inhouse-Seminar im gesamten Bundesgebiet
Dauer:
9 Unterrichtseinheiten à 45 Min.
Das Seminar entspricht den Vorschriften der Unfallversicherungsträger gem. DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304–001.
Zertifikat:
Bescheinigung über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende
WICHTIG: Innerhalb von 2 Jahren nach der Ersten Hilfe Ausbildung ist eine Auffrischung durch die Teilnahme an einem Erste Hilfe Training vorgeschrieben!
Kosten:
Die Seminargebühren werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen und sind für die Betriebe und deren Versicherten in der Regel kostenfrei und durch die Mitgliedsbeiträge abgedeckt.

Achtung, es kann teuer werden!

Die Berufsgenossenschaften fordern nicht zur Aus- oder Fortbildung auf. Diese Pflicht liegt beim Unternehmer oder dem bestellten Sicherheitsbeauftragten. Fällt bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft auf, dass nicht genügend Ersthelfer zur Verfügung stehen, droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Kommt dann noch jemand zu Schaden, kann es auch strafrechtliche Konsequenzen, wie eine Anklage wegen Körperverletzung, für den Unternehmer nach sich ziehen.
In vielen Unternehmen sind neben Ersthelfern auch Brandschutzbeauftragte verpflichtend.

Mindestanzahl Ersthelfer

  • 2 bis 20 anwesende Versicherte - 1 Ersthelfer
  • Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
    • in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
    • in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
  • in Kindertageseinrichtungen - 1 Ersthelfer je Kindergruppe
  • in Hochschulen - 10 % der Beschäftigten

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