Erste Hilfe Seminare - Ersthelfende im Betrieb
Betriebliche Ersthelfer nach § 26, DGUV Vorschrift 1
- Der Ersthelfende muss in Erster Hilfe ausgebildet sein.
- Die Qualifikation wird durch den Besuch eines Erste-Hilfe-Lehrgangs mit neun Unterrichtseinheiten erreicht.
- Die Kenntnisse müssen alle zwei Jahre aufgefrischt werden.
Was muss der Ersthelfer können?
AED im Rahmen der betrieblichen Erste Hilfe
Es ist sinnvoll, die Unterweisung im Anschluss an eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder Erste-Hilfe Fortbildung, durchzuführen. Die AED-Anwendung baut auf den grundlegenden Kenntnissen zur Defibrillation aus der Erste Hilfe-Aus- und Fortbildung auf.
Seminar: | Grundlehrgang Ersthelfer |
Beschreibung: | Vermittlung von lebensrettenden Erste-Hilfe-Maßnahmen, die bei einem Notfall ergriffen werden müssen sowie grundsätzlicher Handlungsstrategien. |
Zielgruppe: |
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Lernziele: | Die Teilnehmenden können, nach Abschluss des Lehrgangs, grundsätzliche Maßnahmen in Notfallsituationen nach geltenden Standards systematisch anwenden. |
Inhalte: | Die Seminarinhalte orientieren sich an den Vorgaben der DGUV für die Erste-Hilfe-Ausbildung Auszug:
https://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/documents/revision.pdf Nach Absprache können die Seminarinhalte um betriebsspezifische Themen ergänzt werden. |
Schulungsunterlagen: | Die Teilnehmenden erhalten Handbuch mit der Zusammenfassung der Erste-Hilfe-Maßnahmen. |
Termine: | Nach Vereinbarung |
Ort: | An unseren Standorten oder standortunabhängig als Inhouse-Seminar im gesamten Bundesgebiet |
Dauer: | 9 Unterrichtseinheiten à 45 Min. Das Seminar entspricht den Vorschriften der Unfallversicherungsträger gem. DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304–001. |
Zertifikat: | Bescheinigung über die Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfende WICHTIG: Innerhalb von 2 Jahren nach der Ersten Hilfe Ausbildung ist eine Auffrischung durch die Teilnahme an einem Erste Hilfe Training vorgeschrieben! |
Kosten: | Die Seminargebühren werden von den Unfallversicherungsträgern übernommen und sind für die Betriebe und deren Versicherten in der Regel kostenfrei und durch die Mitgliedsbeiträge abgedeckt. |
Achtung, es kann teuer werden!
Die Berufsgenossenschaften fordern nicht zur Aus- oder Fortbildung auf. Diese Pflicht liegt beim Unternehmer oder dem bestellten Sicherheitsbeauftragten. Fällt bei einer Betriebsprüfung durch die Berufsgenossenschaft auf, dass nicht genügend Ersthelfer zur Verfügung stehen, droht ein Bußgeld bis zu 10.000 Euro. Kommt dann noch jemand zu Schaden, kann es auch strafrechtliche Konsequenzen, wie eine Anklage wegen Körperverletzung, für den Unternehmer nach sich ziehen.
In vielen Unternehmen sind neben Ersthelfern auch Brandschutzbeauftragte verpflichtend.
Mindestanzahl Ersthelfer
- 2 bis 20 anwesende Versicherte - 1 Ersthelfer
- Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Anzahl der anwesenden Versicherten
- in sonstigen Betrieben 10 % der anwesenden Versicherten
- in Kindertageseinrichtungen - 1 Ersthelfer je Kindergruppe
- in Hochschulen - 10 % der Beschäftigten
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