Die Bedienung von Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen beinhaltet eine große Verantwortung für die Sicherheit aller Beteiligten. Personen, die diese Tätigkeit ausüben, müssen über die notwendigen praktischen Fertigkeiten verfügen.
Die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft schreiben eine Unterweisung für Bediener und eine Schulung an Hebebühnen und Hubarbeitsbühnen vor. Zudem sind Unternehmen verpflichtet, ihr Personal über die bei ihrer Arbeit auftretenden Gefahren mindestens einmal jährlich in Form einer Unterweisung aufzuklären. Die Schulungen orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).
Rechtliche Grundlagen:
Die Unterweisungen zum Hubarbeits- und Hebebühnen-Führerschein erfolgen nach DGUV Grundsatz 308-008, DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 309-003, DGUV Regel 100-500; BetrSichV. und dem Arbeitsschutzgesetz.
Ausbildungsinhalte sind unter anderen
Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeit verschiedener Bauarten
Allgemeiner Betreib von Hubarbeitsbühnen
Übernahme und Transport der Hubarbeitsbühne
Aufstellung/Inbetriebnahme der Hubarbeitsbühne am Arbeitsort
Prüfung
Einweisung an der Hubarbeitsbühne
Arbeitstägliche Sicht- und Funktionsprüfung
Einüben der Steuerungsfunktionen
Einüben der Funktion des Notablass
Standsicheres Verfahren
Abschlussprüfung
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