Ausbildung zum Führen eines Brücken- und Portalkrans

Zum Führen eines Portalkranes/ Brückenkranes dürfen Unternehmen nur Personen beauftragen, die unterwiesen und ihre Befähigung in einem Fahrausweis für Krananlagen nachweisen haben. Mit diesem Seminar erfüllen Sie die rechtlichen Grundlagen für das Führen eines Portalkranes / Brückenkranes. Nach erfolgreicher Teilnahme am Seminar „Portalkran/Brückenkran“ erhält der Teilnehmer einen Kranfahrausweis, dieser gilt als geforderter Befähigungsnachweis.

Voraussetzungen für das Führen eines Portalkranes sind:
  • 18 Jahre
  • körperliche und geistige Eignung
  • Gesundheitsprüfung G25 (Arbeitsmedizinischer Dienst)
Inhalte des Seminars sind:
Theorie:
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Kranarten
  • Physikalische Grundlagen
  • Prüfung von Krananlagen und Lastaufnahmemittel
  • Portalkranarbeiten – Anschlagen
  • Abschlussprüfung
Praxis:
  • Einweisung am Portalkran
  • Fahrübungen mit und ohne Last
  • Abschlussprüfung

Portalkran

Ausbildung zum Bedienen von Portal- und Brückenkränen.

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