Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind von Ihrem Unternehmen schriftlich bestellte Personen, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützen, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Sicherheitsbeauftragte sind immer Beschäftigte des Unternehmens.
Die DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“ § 20 (1) sagt dazu:
„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen“
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Kriterien für die Anzahl der Sicherheitsbeauftragten sind:
- Im Unternehmen bestehende Unfall- und Gesundheitsgefahren;
- Räumliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
- Zeitliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
- Fachliche Nähe der zuständigen Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten;
- Anzahl der Beschäftigten.
Der Sicherheitsbeauftragte
- besitzt keine Weisungsbefugnis gegenüber seinen Kollegen.
- soll beraten und helfen
- begegnet den Mitarbeitern von Kollege zu Kollege.
- erkennt als Erster sicherheitstechnische Probleme und Mängel am Arbeitsplatz.
- kann als Erster auf deren Beseitigung hinwirken.
- ist vor Ort der Ansprechpartner der Kollegen in allen Fragen des Arbeitsschutzes.
- sollte keine Führungskraft sein.
Zu den besonderen Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten gehört es
- auf den Zustand der Schutzeinrichtungen und deren Benutzung zu achten.
- auf den Zustand der persönlichen Schutzausrüstungen und deren Benutzung zu achten.
- sicherheitstechnische Mängel dem Vorgesetzten zu melden.
- Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen zu informieren.
- an Betriebsbegehungen teilzunehmen.
- Teilnahme an ASA – Sitzungen (Arbeitsschutzausschuss)
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