Unsere Datenschutzbeauftragten arbeiten für Sie SACHKUNDIG.,WIRKSAM.,EFFIZIENT.
Unsere Datenschutzbeauftragten arbeiten für Sie SACHKUNDIG, WIRKSAM, EFFIZIENT
Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) wirkt in einer Organisation auf die Einhaltung des Datenschutzes hin. Unsere Datenschutzbeauftragten besitzen die notwendige Fachkunde für die Ausübung des Mandats und werden regelmäßig weitergebildet.
Eine wesentliche Aufgabe ist die Kontrolle und Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung von Datenverarbeitungsprogrammen. Das Personal, welches mit dem Umgang von personenbezogenen Daten beschäftigt ist, wird in geeigneter Form mit dem Gesetz und seiner praktischen Umsetzung (Schulung) vertraut gemacht. In der Ausübung seiner Tätigkeit ist der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei.
Wann benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten?
Anzahl der Mitarbeiter
Ihr Unternehmen beschäftigt mindestens 20 Mitarbeiter, die personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Sofern diese Arbeiten am Computer verrichtet werden, ist von einer automatisierten Verarbeitung der Daten auszugehen. Die rechtliche Grundlage bildet §38 Abs.1 Satz 1 BDSG n.F.
Datenaustausch
Ihr Unternehmen übermittelt personenbezogene Daten geschäftsmäßig, erhebt oder verarbeitet diese. Beispiele für solche Unternehmen sind Auskunfteien, Adressverlage oder Marktforschungsunternehmen. Die Anzahl der Beschäftigten spielt dann keine Rolle. Rechtsgrundlage: § 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG.
Sensible Daten
Das Unternehmen verarbeitet besonders sensible Daten, wie beispielsweise Bonitäts- oder Gesundheitsdaten. In solch einer Situation besteht unabhängig von der Anzahl der Beschäftigten eine grundsätzliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Rechtsgrundlage ist § 4f Abs. 1 Satz 5 BDSG.
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RENTA.tec GmbH
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02977 Hoyerswerda