Brandschutzbeauftragter

Durch die Gestellung von Brandschutzbeauftragten.

Durch Fachwissen Gefahren ERKENNEN.,VORBEUGEN.,VERHINDERN.

Durch Fachwissen Gefahren ERKENNEN, VERHINDERN, VORBEUGEN.

Brände in Gewerbe- und Industrieunternehmen gefährden nicht nur Leben und Gesundheit der Beschäftigten, oft genug stellen sie aufgrund nicht einhaltbarer Lieferverpflichtungen und Kundenverlust eine wirtschaftliche Existenzbedrohung dar. Ein Brandschutzbeauftragter ist eine vom Arbeitgeber schriftlich beauftragte und speziell ausgebildete Person, die in einem Unternehmen den betrieblichen Brandschutz wahrnimmt. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt dabei beim vorbeugenden Brandschutz. Überlassen Sie den Brandschutz nicht dem Zufall, holen Sie sich professionelle Unterstützung. Die RENTA.tec GmbH kann Ihnen dabei helfen.

Gesetzliche Grundlage

Unter Umständen ist es gesetzlich zwingend vorgeschrieben, einen Verantwortlichen für das Unternehmen zum Brandschutzbeauftragten zu ernennen. Dies ist aufgrund besonderer Rechtsvorschriften und behördlicher Auflagen sowie in Sonderbauverordnungen und/oder Auflagen gemäß der jeweiligen Baugenehmigung geregelt. Auch von der Feuerversicherung Ihres Unternehmens kann die Bestellung einer geeigneten Person bei der Festsetzung der Höhe der Prämie berücksichtigt oder sogar gefordert werden.

In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Jedoch können die Bundesländer in ihrem jeweiligen Baurecht die Bestellung vorschreiben. Dies trifft insbesondere bei Krankenhäusern, größeren Verkaufsstätten und größeren Industriebauten zu, da aufgrund der hohen Personenzahl in diesen Gebäuden mit erhöhten Gefahren zu rechnen ist. Zudem kann die zuständige Baubehörde bei Sonderbauten einen Brandschutzbeauftragten fordern.

Brandschutzbeauftragte

Gestellung von Brandschutzbeauftragten zur Erfüllung der gesetzlichen Pflichten

Die Aufgaben als Brandschutzbeauftragter

Erstellen/Fortschreiben der Brandschutzordnung (Teile A, B, C)

Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

Mitwirken bei der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

Mitwirken bei der Ausarbeitung von Betriebsanweisungen, soweit sie den Brandschutz betreffen

Möglichkeiten zur Brandbekämpfung

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