Sicherheitsbeauftragte unterstützen Sie bei der Durchsetzung von Sicherheitsmaßnahmen. Sicherheitsbeauftragte (SiBe) sind von Ihrem Unternehmen schriftlich bestellte Personen, die den Unternehmer, die Führungskräfte, die Fachkraft für Arbeitssicherheit, den Betriebsarzt und die Kollegen darin unterstützen, Unfälle, berufsbedingte Krankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden. Sicherheitsbeauftragte sind immer Beschäftigte des Unternehmens.

Die DGUV Vorschrift 1 „Grundlagen der Prävention“ § 20 (1) sagt dazu:

„In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Berücksichtigung der im Unternehmen bestehenden Verhältnisse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsumgebung sowie der Arbeitsorganisation Sicherheitsbeauftragte in der erforderlichen Anzahl zu bestellen“